Fördermittel - Hackschnitzelheizungen - Holzhackmaschinen

   06623-5785, 36199 Rotenburg a. d. Fulda
Gebiets- und Werkvertretung
  03622-69080, 99880 Waltershausen

  kontakt@roth-umwelttechnik.de
Direkt zum Seiteninhalt

FÖRDERPROGRAMME DEUTSCHLAND

Für Biomasse - bzw. Hackschnitzelfeuerungsanlagen gibt es verschiedene Förderprogramme. Leider können nicht alle Möglichkeiten genannt werden da es auf Länder-, Kreis- oder Gemeindeebene unterschiedliche Förderungen geben kann. Informieren Sie sich bitte auch bei Ihrer zuständigen Behörde.

NEUE FÖRDERUNG 2024 BEG

Für ab dem 1. Januar 2024 beantragte Holzheizungsanlagen gelten neue, verbesserte Förderbedingungen in der BEG Einzelmaßnahmen.


Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung

Antrags­berechtigt sind Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von einer Wohn­immobilie in Deutsch­land. Ab sofort können sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ regi­strieren und einen Antrag für die Heizungs­förderung stellen, um eine effi­ziente Heizungs­anlage in be­stehende Immo­bilien einbauen oder einen An­schluss an ein Gebäude- bzw. Wärme­netz ein­richten zu lassen.

Wichtig: Vor Antrag­stellung muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag mit einem Fach­unternehmen ab­gesch­lossen werden, in dem eine auf­schiebende bzw. auf­lösende Be­dingung zur Zu­sage ver­einbart wurde. Aus dem Ver­trag muss her­vorgehen, wann die ge­plante Maß­nahme vor­aus­sichtlich um­gesetzt sein wird. Dieses Datum darf nicht außer­halb des Be­willigungs­zeitraums liegen.

Hinweis: Für Vor­haben, die zwischen dem Datum der Ver­öffentlichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 begonnen wurden, kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nach­geholt werden.



Antragsberechtigt sind:
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von be­stehenden Ein­familien­häusern oder Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) in Deutsch­land sind.

  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sondereigentum um­gesetzt werden.

  • Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) in Deutsch­land, sofern Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum um­gesetzt werden.

Privat­personen stehen zwei Formen der Finanzierung zur Ver­fügung: ein Zu­schuss und ein Ergänzungs­kredit.

ZuschussZuschuss Nr.458
  • Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
    Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
    • Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
    • für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohn­gebäuden in Deutsch­land
    • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung

Kredit
Dieses Förderprodukt können Sie bei einem Finanzierungs­partner beantragen.

Hinweis: Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich.
  • Kredit Nr.358, 359
    Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
    Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
    • bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
    • zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
    • zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahres­einkommen von bis zu 90.000 Euro

Für alle die Ihre Förderung im Vorfeld mal berechnen wollen,
hat die Firma "Power Pellets Vertriebs GmbH & Co. KG",
einen Fördermittelrechner zur Verfügung gestellt (ohne Gewähr).

Zurück zum Seiteninhalt